Krypto-Währungskauf: Meldepflicht und steuerliche Behandlung

Seit dem 1. Jänner 2026 müssen Krypto-Dienstleister in Österreich sämtliche relevanten Transaktionen ihrer Kunden an das Finanzamt melden. Damit versucht der Gesetzesgeber die Steuertransparenz sicherzustellen und möchte damit in weiterer Folge die Steuerhinterziehung bekämpfen.  

 

Lesen Sie dazu die gesamte Rechtsvorschrift https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013064&FassungVom=2026-02-21

sowie die vom BMF erstellte, sehr gut formulierte Übersicht zur steuerlichen Behandlung von Krypto-Währungen https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html