Buchtipp: ENERGIEKOSTENZUSCHÜSSE

Nach dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 können bestimmte Unternehmen, die im vorigen Jahr von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausemissionen aus dem europäischen Emissions(zertifikate)handel (sog. „indirekte CO2-Kosten“) besonders betroffen waren und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen (in Länder außerhalb der EU) ausgesetzt sind, eine Förderung in Form eines Zuschusses beantragen.

 

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