Arbeitsvertrag vis Dienstzettel

Aufgrund Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden im Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (AVRAG) Änderungen vorgenommen. Laut diesem muss die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag (Dienstzettel) aushändigen. Der Arbeitnehmer kann nun selbst entscheiden, ob er diesen in Papierform oder auf elektronischem Wege erhalten möchte. 

Vertiefende Informationen: https://www.wt-sk.at/at/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_klienten/mai_2024/wie_wurden_die_mindestangaben_des_dienstzettels_erweitert_/