Informationspflicht über offene Stellen an Teilzeitbeschäftigte

Wird im Betrieb eine Stelle frei, die zu einem höheren Arbeitszeitausmaß von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen kann, hat der Arbeitgeber alle Teilzeitbeschäftigten darüber zu informieren. Das gilt auch für neue Arbeitsplätze.

Mehr dazu hier (Szabo & Partner)

Und hier alles über Teilzeitbeschäftigung (Link WKO) inklusive Gleichbehandlungsgebot.