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Überprüfung der Umsatzsteuer-IdNr. vor Rechnungszahlung
13.10.2020
Bei Export-Import-Geschäften innerhalb der EU muss die korrekt angegebene Ust-IdNr. der Geschäftspartner überprüft werden. Hierbei ist eine zeitnahe qualifizierte Abfrage der USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) – unmittelbar vor dem Liefertermin – beim Finanzamt entscheidend.
Auch bei späteren folgenden Lieferungen sollte diese Abfrage in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Denn die USt-IdNr. kann auch rasch wieder ungültig werden. Bei Folgegeschäften ist man in Bezug auf die Überprüfung der USt-IdNr. fast geneigt zu sagen: Einmal ist keinmal!