Neuigkeiten
Sonderbetreuungszeiten: Rückwirkende Anwendung mit 1.11.2020
27.02.2021
Zwei Modelle: Anspruchsmodell und Vereinbarungsmodell, aber gleiche Erstattung
Es gibt laut der neuen Rechtslage zwei Modelle der Sonderbetreuungszeit:
Sonderbetreuungszeit aufgrund eines Rechtsanspruchs (Anspruchsmodell) und
freiwillige Sonderbetreuungszeit (Vereinbarungsmodell).
Konkrete Anwendungsfälle und Voraussetzungen für den Rechtsanspruch werden hier (link) genauer erklärt!
(Quelle: Hübner & Hübner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG)