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Home Office: Unfallversicherung gem. ASVG und B-KUVG
14.04.2020
Homeoffice wurde in die Deckung der Unfallversicherung mit einbezogen. Dazu wurden Änderungen des ASVG und des
B-KUVG gemäß dem 3. Covid-19-Gesetz erstellt.
Aufgrund der Änderung bzw. Einbeziehung im ASVG endet der Deckungsbereich aus Homeoffice-Tätigkeiten, automatisch per 31.12.2020, BGBL. I Nr. 23/2020.
Hier die konkreten Details (siehe auch pdf zum Download):
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Quelle: RIS
Neu eingefügter § 734:
§ 175 Abs. 1a und 1b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 23/2020 tritt rückwirkend mit 11. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Regelung ist auf jene Versicherungsfälle anzuwenden, die ab dem 11. März 2020 eingetreten sind.